Werden Sie Mitglied
Wichtige Hinweise
- Mitglied des Vereins kann jede juristische oder volljährige natürliche Person werden, die in Smart Factory, IT, AI, E-Mobility, Life Sciences oder ähnlichen Geschäftsfeldern in der Volksrepublik China oder in Deutschland tätig sind. Vereine und Organisationen, die Zusammenarbeit zwischen PCR und Deutschland unterstützen und verstärken, können ebenfalls Mitglied der GCHA werden. Darüber hinaus können Interessenten aus anderen Ländern ebenfalls Mitglied werden, wenn sie einen beruflichen Bezug zu einem der genannten Länder haben.
- Aktuell wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Laut Vereinssatzung kann die Mitgliederversammlung frühestens ab 2026 Mitgliedsbeiträge einführen.
- Die Satzung des GCHA finden Sie hier.
Wichtige Hinweise
Mitglied des Vereins kann jede juristische oder volljährige natürliche Person werden, die in Smart Factory, IT, AI, E-Mobility, Life Sciences oder ähnlichen Geschäftsfeldern in der Volksrepublik China oder in Deutschland tätig sind. Vereine und Organisationen, die Zusammenarbeit zwischen PCR und Deutschland unterstützen und verstärken, können ebenfalls Mitglied der GCHA werden. Darüber hinaus können Interessenten aus anderen Ländern ebenfalls Mitglied werden, wenn sie einen beruflichen Bezug zu einem der genannten Länder haben.
Aktuell wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Laut Vereinssatzung kann die Mitgliederversammlung frühestens ab 2020 Mitgliedsbeiträge einführen.
Die Satzung des GCHA finden Sie hier.